Insbesondere gilt damit ab Montag, 24.01.2022, im Studienbetrieb für alle Lehrveranstaltungen wieder die 3G-Regelung, so dass nicht-immunisierte Studierende mit Testnachweisen wieder an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können.
Zudem gelten in der Alarmstufe I:
- die speziellen Regelungen zum Tragen einer FFP2-Maske; die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Lehrveranstaltungen gilt auch, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann;
- die Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuelles Antigen- oder PCR-Tests für nicht-immunisierte Studierende bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen;
- eine Vollkontrolle der G-Nachweise bei Lehrveranstaltungen
- 3G in Mensen.
Gemäß den Vorgaben des Robert Koch Instituts (RKI) gelten nur noch Personen als genesen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt, also insgesamt nur noch drei Monate nach Infektion.