Gesamtleiterin:
Annika Neumann
Bibliothek
Bibliotheksbenutzung
Gesamtleiterin:
Annika Neumann
Anmeldung und Exmatrikulation
Anmeldung für Studierende:
Für die Studierenden der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist keine gesonderte Anmeldung zur Bibliotheksbenutzung erforderlich, diese erfolgt automatisch mit der Immatrikulation. Als Bibliotheksausweis dient die StudiCard, die sie bei der Ausleihe vorlegen müssen.
Änderungen Ihrer persönlichen Daten können Sie selber über den Studierenden-Online-Portal (Selma) vornehmen oder über das Studierendensekretariat melden, eine Mitteilung an die Bibliothek ist nicht mehr notwendig.
Für die Exmatrikulation benötigen Sie einen Entlastungsvermerk der Bibliothek. Informationen und das Formular finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Anmeldung für Mitarbeiter/-innen, Professoren/-innen, Lehrbeauftragte:
Mitarbeiter/-innen, Professoren/-innen und Lehrbeauftragte der HfWU verwenden zur Ausleihe von Büchern und anderen Medien den Mitarbeiterausweis. Zum Erstellen eines Bibliothekskontos legen Sie bitte den Mitarbeiterausweis und das ausgefüllte Antragsformular (pdf, unter Adobe als Formular nutzbar) in einem der Bibliotheksstandorte vor.
Anmeldung für andere Personen:
Um Bücher und andere Medien ausleihen zu können, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Für die Ausstellung des Ausweises legen Sie bitte Ihren Personalausweis und das ausgefüllte Antragsformular (pdf, unter Adobe als Formular nutzbar) in einem der Bibliotheksstandorte vor. Die Ausstellung des Ausweises sowie die Ausleihe von Büchern sind kostenlos.
Ausleihe, Verlängerungen, Rückgabe
Medienausleihe, Leihfristen
Studierende der HfWU können bis zu 60 Medien ausleihen, davon max. 10 Zeitschriften.
Für externe Leser gilt eine Grenze von 30 Medien, davon 5 Zeitschriften.
Die reguläre Leihfrist für Bücher beträgt 28 Tage, für Zeitschriften 14 Tage.
Sonderleihfristen, z.B. wegen Auslandssemester oder der Abschlussarbeit können nicht eingeräumt werden.
Präsenzbestände können, soweit sie nicht gänzlich von der Ausleihe ausgenommen sind, eine Stunde vor Schließung der Bibliothek über Nacht oder über das Wochenende ausgeliehen werden. Die Bücher müssen am nächsten Werktag an dem die jeweilige Bibliothek geöffnet hat, bis spätestens 10 Uhr zurückgebracht werden. Bei verspäteter Rückgabe wird sofort gemahnt, die Gebühr beträgt 3 Euro pro Öffnungstag.
Leihfristverlängerungen
Verlängerungen sind grundsätzlich selbst durchzuführen. Das ergibt sich aus Ihrer Verpflichtung, die Leihfristen der von Ihnen entliehenen Bücher zu überprüfen und einzuhalten.
(Die von der Bibliothek verschickten Erinnerungs-E-Mails sind eine fakultative Dienstleistung, für die keine Zustellgarantie übernommen werden kann!)
Über den Menüpunkt "Mein Konto" des Bibliothekskataloges können Sie auf Ihr Ausleihkonto zugreifen und Leihfristen verlängern (mit Ausnahme von Fernleihbüchern, deren Verlängerung nur auf Antrag per E-Mail möglich ist, bitte dabei die Bestellnummer "FB .." angeben).
Sofern keine Vormerkung eines anderen Nutzers vorliegt, kann die Ausleihfrist von Büchern bis zu sieben mal um jeweils 28 Tage verlängert werden. Danach müssen die Bücher zur Überprüfung in der Bibliothek vorgelegt werden. Eine erneute Ausleihe ist möglich, sofern die Bücher nicht vorgemerkt sind.
Eine Verlängerung ist frühestens 14 Tage vor Ablauf der Leihfrist eines Buches möglich.
Zeitschriftenhefte können bis zu drei mal um 14 Tage verlängert werden.
Sollte eine Verlängerung über das Bibliothekskonto aus technischen Gründen (Serverausfall etc.) nicht möglich sein, nehmen Sie bitte auf anderem Wege Kontakt zur Bibliothek auf.
Beachten Sie bitte: Wer Leihfristen verlängert oder verlängern lässt, muss nachweisen, dass die Verlängerung rechtzeitig erfolgt ist.
Der Nachweis wird durch Vorlage des Friststreifens oder Ausleihauszuges geführt.
Ohne Nachweis gelten die im EDV-System eingetragenen Daten.
Auch wenn Sie bereits eine Mahnung erhalten haben, versuchen Sie bitte soweit möglich Ihre entliehenen Bücher zu verlängern!
Sie vermeiden damit weitere Mahnungen. Ist das nicht möglich, bringen Sie das angemahnte Buch umgehend zurück, um eine Sperre Ihres Bibliothekskontos zu vermeiden. Nach der letzten Mahnung erfolgt die Sperre Ihres Bibliothekskontos für weitere Ausleihen oder Leihfristverlängerungen.
Medienrückgabe
Sie können Medien an allen Bibliotheksstandorten zurückgeben, unabhängig davon, wo diese entliehen wurden.
In der Bibliothek Nürtingen, Campus Innenstadt (Informationszentrum) steht dafür ein Rückgabeautomat zur Verfügung.
In der Bibliothek Campus Geislingen können die Medien außerhalb der Öffnungszeiten über einen Rückgabekasten vor dem Bibliothekseingang abgegeben werden. Die Bücher werden am darauf folgenden Öffnungstag zurückgebucht. Die Rückgabe erfolgt auf eigenes Risiko, evt. offene Mahngebühren bleiben davon unberührt.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Öffnungszeiten der Hochschulgebäude.
Auf eigenes Risiko können Sie Bücher auch per Post an die Bibliothek schicken.
Mahnungen, Gebühren, Bankverbindung
Wenn Sie Medien nicht rechtzeitig zurückgeben bzw. verlängern, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Mahnung. Mahnungen werden über das Ausleihsystem automatisch erstellt und die Mahngebühr entsteht mit dem Eintrag in das Benutzerkonto, unabhängig davon, wann das Mahnschreiben bei Ihnen eintrifft.
Die Mahngebühren betragen pro ausgeliehener Einheit bei der
- 1. Mahnung 1,50 €
- 2. Mahnung 5,00 € (zzgl. Gebühren für die 1. Mahnung = 6,50 €)
- 3. Mahnung 10,00 € (zzgl. Gebühren für die 1. und 2. Mahnung = 16,50 €)
- Bei Präsenzbüchern und BINGE-Gegenständen: 3,00 € pro Öffnungstag.
- Die 4. und letzte Mahnung setzt die nicht zurückgegebenen Medien auf "Verlust". Es erfolgt nach 10 Tagen die Ersatzbeschaffung, deren Kosten der Benutzer zu tragen hat. Es kann eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 20 € je Einheit erhoben werden. Das Mahnverfahren wird anschließend zur Vollstreckung an die Landesoberkasse abgeben.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Bibliotheksgebührenverordnung (pdf).
Möchten Sie Bibliotheksgebühren per Überweisung bezahlen, geben Sie bitte folgende Daten an:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
BIC: SOLADEST600
Kreditinstitut: BW Bank
Verwendungszweck: "1886802005009" sowie Ihre Matrikel- oder Bibliotheks-Benutzernummer
Ohne diese Angaben ist keine Entlastung Ihres Bibliothekskontos möglich!
Benutzungsordnung
Die Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek ist für alle Benutzer bindend und wird mit Betreten der Hochschulbibliothek anerkannt.
Die Benutzungsordnung ist in den Bibliotheken einsehbar bzw. kann hier als pdf-File heruntergeladen werden.
Vollmacht zur Abholung von Büchern
Die Abholung von Büchern durch dritte Personen ist nur möglich, wenn der Bibliotheksausweis sowie eine schriftliche Vollmacht (pdf) des Auftraggebers vorgelegt werden.
Die Unterlagen (Vollmacht und Kopie bzw. Scan des Bibliotheksausweises) können auch vorab per Fax oder per E-Mail an die jeweilige Bibliothek (Nürtingen/Geislingen) zugeschickt werden.