Durch den Senatsbeschluss vom 24. Januar 2019 wurden die HfWU-Module offiziell Bestandteil des Allgemeinen Teils der Studien- und Prüfungsordnung.
- Ein HfWU-Modul kann von Studierenden wie ein eigenes Modul des Studiengangs gewählt werden, wenn dies in der SPO des Studiengangs vorgesehen ist. Aktuell ist dies beim Bachelor Betriebswirtschaft (BW) und beim Master Sustainable Mobilities (SUM) der Fall.
- Studierende anderer Studiengänge können das HfWU-Modul auf zwei Wegen belegen:
- 2a) Studierende holen sich vom Studiendekan/-in die Zusage ein, dass das HfWU-Modul nach erfolgreichem Abschluss für ein anderes Modul seines Studiengangs angerechnet wird. Im Zeugnis wird allerdings der Name des Moduls aus dem Studiengang, das ersetzt wurde, aufgeführt. Als Nachweis stellt der Modulverantwortliche eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung aus.
- 2b) Studierende besuchen das HfWU-Modul als ein zusätzliches freiwilliges Modul. Auch hier stellt der Modulverantwortliche nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung aus
- Für BW und SUM gilt: die Anmeldung zu einem HfWU-Modul erfolgt über SELMA. Der Anmeldezeitraum für die Module des Vertiefungsstudiums im Studiengang BW wie auch für die WP-Module in SUM ist vom 01.02. bis 15.02. für die Prüfungen des SoSe und vom 15.07. bis 31.07. für die Prüfungen des WiSe.
- Der Studiendekan / die Studiendekanin entscheidet, welche der HfWU-Module im entsprechenden Studiengang wählbar sind.
- Ein HfWU-Modul mit 6 ECTS, das zu FUGT und FAVM, nicht aber zu FBF und FWR passt, kann von einem Studiendekan entsprechend 3. ausgeschlossen werden, muss es aber nicht.
- Es kann im Studium nur ein HfWU-Modul als reguläres Modul gewählt werden. Möchte ein Studierender ein weiteres Modul wählen, kann er dies gemäß 2a) oder 2b) belegen.
- Falls ein Studierender im Bachelor ein HfWU-Modul belegt hat, kann er genau dieses im Masterstudium nicht nochmals belegen.
- Die Modulverantwortlichen sind für die Erstellung und Abgabe der Noten verantwortlich.