Berufsbegleitende Bachelor, Master & MBA
Unsere berufsbegleitenden Studienprogramme mit systemakkreditierten Abschlüssen bieten eine einzigartige Möglichkeit, Ihre Karriere voranzutreiben. Sie bilden sich umfassend weiter und entwickeln Ihre Kompetenzen. Informieren Sie sich über unsere vielfältigen Möglichkeiten in den Bereichen Bachelor, Master und MBA. Gestalten Sie aktiv Ihre berufliche Zukunft. Unsere Fachbereiche sind: Automobil- und Mobilitätswirtschaft; Business Management & Finance & Governance; Digitales & Nachhaltiges Management; Projekt-, Prozess & Transformationsmanagement; Sport, Gesundheit & Tourismus sowie Wirtschaftspsychologie.
Im Jahr 2023 hat die HfWU die Systemakkreditierung im alternativen Verfahren erfolgreich durchlaufen und das Siegel des Akkreditierungsrats verliehen bekommen.
Damit wurde das hochschuleigene System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre erneut zertifiziert.
Bereits im Zuge der Systemakkreditierung in 2013 hat die HfWU ein internes Verfahren zur Akkreditierung der Studiengänge entwickelt, das seither erfolgreich angewendet wird: den Qualitätsdialog. Hier stellen die Studiengänge anhand eines formalisierten Qualitätsportfolios ihre Leistungen und ihren Entwicklungsstand dem Rektorat vor. Es werden alle akkreditierungsrelevanten Merkmale diskutiert, wobei zum einen die Bewertung der externen Expert*innen von Bedeutung ist, die als Beiräte der Studiengänge eingebunden sind. Zum anderen fließen die Rückmeldungen der internen und hochschulexternen Studierenden in den Qualitätsdialog mit ein. Das Ergebnis des Dialogs wird in Form einer Vereinbarung zwischen Rektorat und Studiengang festgehalten, in der ggf. Auflagen mit entsprechenden Fristen vermerkt sind.
Seit 2013 haben alle Studiengänge der HfWU diesen Qualitätsdialog mehrmals durchlaufen. Es wurden dabei in der Regel nur wenige Auflagen ausgesprochen.
Seit der ersten Systemakkreditierung wurden die Instrumente Qualitätsportfolio und Qualitätsdialog kontinuierlich weiterentwickelt. So wurden z.B. die Studierenden verstärkt in das Verfahren einbezogen, die Dokumentation der Beteiligung externer Expert*innen ausdifferenziert und die hochschulinternen Vorgaben zur Qualitätssicherung der Studiengänge über eine QM-Satzung geregelt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die internen Prozesse zur Qualitätssicherung bewährt haben und sich die Qualität der Studiengänge an der HfWU damit weiterentwickeln lässt.
Finanzierungsmöglichkeiten
Weiterbildung ist bares Geld wert. So formuliert es die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Artikel vom 09.06.2016; siehe auch www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kurse-nach-feierabend-weiterbildung-ist-bares-geld-wert-14277798.html
Wer die Rendite einer Weiterbildung verdienen möchte, muss allerdings in Vorleistung treten. Schließlich sind die Kursangebote zwar preiswert, aber nicht billig. Aufgrund der Besonderheiten der Externenprüfung in Baden-Württemberg kann kein BAföG beantragt werden. Welche Finanzierungsmöglichkeiten – abgesehen von einer familiären Unterstützung – bestehen ansonsten?
- Selbstfinanzierung In der Regel sind die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Details erfragen Sie bitte bei Ihrem steuerlichen Berater.
- Finanzierung bzw. Mitfinanzierung durch den Arbeitgeber Viele Arbeitgeber beteiligen sich an der Finanzierung der Qualifikationsmaßnahme. Schließlich profitieren sie durch die Höherqualifizierung ihres Mitarbeiters. Oftmals sind allerdings Bedingungen daran geknüpft, die Sie erfragen sollten. Die Unterstützung kann die Studiengebühr, aber auch Fahrt- und Übernachtungskosten umfassen. Darüber hinaus erfolgen teilweise auch großzügige Regelungen bei der Arbeitszeit durch Freistellungen.
- KfW-Studienkredit Details entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)
- Stipendium In Deutschland gibt es über 2.300 Stipendiengeber. Einen Überblick mit vielen Recherchemöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Homepage für die Präsenzstudierenden: www.hfwu.de/studium/finanzielles/. Allerdings sind die meisten Angebote für unsere Externenprüfung nicht geeignet. Das Förderwerk sbb Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung macht hiervon eine Ausnahme. Bitte informieren Sie sich unter Aufstiegsstipendium bzw. Weiterbildungsstipendium
- Förderung durch das Studienprogramm Ihrer Wahl Vereinzelt unterstützen unsere Studienprogramme ihre Studierenden selbst, in dem sie Zahlungen verschieben oder eigene Kreditierungen anbieten. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Studiengangleitung, um Details zu erfragen.
- Ein Stipendium. Ein Leben lang. Seit 2001 unterstützt die Baden-Württemberg Stiftung mit der Vergabe des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs den internationalen Austausch von Studierenden und jungen Berufstätigen. Sie sind alle Teil eines lebendigen Netzwerkes. Denn die Zusage zum Stipendium ist der Anfang einer aktiven Beziehung der Baden-Württemberg Stiftung mit ihren Alumni, wenn sie wollen, ein Leben lang. https://www.bw-stipendium.de/de/stipendien/bws-fuer-junge-berufstaetige
FAQ zum Externenstudium an der HfWU Akademie
Sie können einen Studienkredit bei der KfW beantragen und erhalten dafür eine Studienbescheinigung.
Ja, die Kosten für ein Studium sind dem Einkommensteuergesetz zufolge in fast allen Fällen absetzbar. Zu den Aufwendungen im Sinne des Gesetzes gehören auch die Kosten für die Unterbringung, die Fahrtkosten zu den Prüfungen, Kosten für Verpflegung, Fachliteratur und Büromaterial sowie Zusatzkosten für ein Arbeitszimmer und sogar die Darlehenszinsen zur Finanzierung der Weiterbildung.Insgesamt werden die Kosten für eine Weiterbildung voll und beim Erststudium bis zu einer bestimmten Höhe jährlich anerkannt. Wenn Sie selbstständig sind, gelten diese Aufwendungen als Betriebsausgaben. Ansonsten können die Studiengebühren und Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt jedoch von vielen individuellen Faktoren ab. Am besten informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über Ihre steuerliche Situation.
ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen, welches auf dem für die Absolvierung eines Studiums vorgesehenen Arbeitspensum basiert. Das Arbeitspensum der Studierenden wird in Kreditpunkten ausgedrückt, wobei ein Kreditpunkt einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden entspricht. Die ECTS je Studienmodul können Sie der jeweiligen Externenprüfungsordnung entnehmen.
Nein, weil Sie einen Status als nicht immatrikulierte Studierende haben.
Nein, weil Sie einen Status als nicht immatrikulierte Studierende haben.
Wenn Sie unter 25 Jahre sind und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, müssten Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an die zuständigen Behörden.
Seit November 2022 ist die HfWU Akademie eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Sie können von uns eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Vorbereitungskursen erhalten, die Sie gerne bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
Bei einem Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule werden erbrachte Modulprüfungen sowie Prüfungsfehlversuche in Veranstaltungen, die in dem abgebenden und dem aufnehmenden Studiengang gleich sind, nach Anhörung von Amts wegen anerkannt.
An der Hochschule besteht die Möglichkeit, verschiedene Webdienste wie z. B. eine kostenfreie Internetnutzung per WLAN inkl. eines eigenen E-Mail Accounts zu nutzen. Hierfür gelten gewisse Sicherheitsrichtlinien. Support zu den Online-Diensten finden Sie auf den Internetseiten der HfWU.
Sie müssen sich zu Prüfungen aktiv anmelden. Über Modalitäten, Termine und Details informiert Sie Ihre Programmleitung.
Sie müssen sich dann zu einem neuen Versuch anmelden. Sollten Sie diesen erneut nicht bestehen, können Sie einen dritten Versuch starten.
Noten können zu gegebener Zeit online über das Notenverwaltungssystem FlexNow abgerufen werden.
Die regelmäßigen Prüfungstermine und Prüfungsorte können im Lehr-/ Lernmanagementsystem „neo“ abgerufen werden. Außerdem werden Sie direkt von Ihrer Studienprogrammleitung informiert.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Studienprogrammleitung.
Die vom Dozenten erstellten Manuskripte werden auf die Lehr-/ Lernmanagementsystem „neo“ hochgeladen sowie in der Regel zeitnah jeweils vor Ort in Papierform ausgegeben.
In der Regel ist an den Vorlesungstagen der jeweilige Studiendekan vor Ort bzw. eine delegierte Person.
Wenn z.B. eine Vorlesung wegen Krankheit eines Dozenten/einer Dozentin ausfallen muss, werden Sie per Email informiert.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Studienprogrammleitung.
Über die Veranstaltungsräume und -gebäude werden Sie rechtzeitig von der Studienprogrammleitung informiert. Für jedes Gebäude stehen digital Anfahrts- und Lagepläne zur Verfügung.
Sie erhalten eine gesonderte Übersicht mit Namen, Telefonnummern und Email-Adressen aller wichtigen Ansprechpersonen.
Nein, dieser ist im Zugangscode des Studienausweises enthalten.
Nein, Sie sind als extern Studierende zum berufsbegleitenden Studium zugelassen („Externenprüfung“). Sie werden an der HfWU nicht unter einer Matrikelnummer, sondern unter einer individuellen Verwaltungsnummer (z.B. 21925) geführt.
Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) regelt in § 33 das Externenstudium.
Folgendes ist wichtig:
1. Sie legen die Externenprüfung ab. Das bedeutet, dass die HfWU Prüfungen für nicht immatrikulierte Studierende durchführt.
2. Voraussetzung für die Teilnahme an der Externenprüfung ist die Teilnahme an Vorbereitungsprogrammen der HfWU Akademie e.V..
3. Die Teilnahme wird in der Regel durch die Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste dokumentiert.
Bei einem Studiengangwechsel innerhalb der Hochschule werden erbrachte Modulprüfungen sowie Prüfungsfehlversuche in Veranstaltungen, die in dem abgebenden und dem aufnehmenden Studiengang gleich sind, nach Anhörung von Amts wegen anerkannt.
Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. Die Anerkennung dient der Fortsetzung des Studiums, dem Ablegen von Prüfungen oder der Aufnahme eines weiteren Studiums. Fehlversuche an anderen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland werden angerechnet.Eine Anrechnung kann nicht stattfinden auf Modulprüfungen, die bereits erfolgreich an der HfWU abgelegt wurden.
An der Hochschule besteht die Möglichkeit, verschiedene Webdienste wie z. B. eine kostenfreie Internetnutzung per WLAN inkl. eines eigenen E-Mail Accounts zu nutzen. Hierfür gelten gewisse Sicherheitsrichtlinien. Support zu den Online-Diensten finden Sie auf den Internetseiten der HfWU.
Über Parkplätze können Sie sich auf den Anfahrts- und Lageplänen informieren.
Sind der HfWU Akademie e.V. mitzuteilen.
Sie müssen sich zu Prüfungen aktiv anmelden. Über Modalitäten, Termine und Details informiert Sie Ihre Programmleitung.
Ist nicht erforderlich. Die Email, die zu Semesterbeginn von der Hochschule / Studentische Abteilung zur Zahlung und Rückmeldung über den Studierenden-Online-Service aufgefordert wird, betrifft die Vollzeitstudierenden und nicht die Teilnehmer der Akademie Programme!
Sie müssen sich dann zu einem neuen Versuch anmelden. Sollten Sie diesen erneut nicht bestehen, können Sie einen dritten Versuch starten.
Noten können zu gegebener Zeit online über das Notenverwaltungssystem FlexNow abgerufen werden.
Die regelmäßigen Prüfungstermine und Prüfungsorte können im Lehr-/ Lernmanagementsystem „neo“ abgerufen werden. Außerdem werden Sie direkt von Ihrer Studienprogrammleitung informiert.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Studienprogrammleitung.
Die vom Dozenten erstellten Manuskripte werden auf die Lehr-/ Lernmanagementsystem „neo“ hochgeladen sowie in der Regel zeitnah jeweils vor Ort in Papierform ausgegeben.
In der Regel ist an den Vorlesungstagen der jeweilige Studiendekan vor Ort bzw. eine delegierte Person.
Wenn z.B. eine Vorlesung wegen Krankheit eines Dozenten/einer Dozentin ausfallen muss, werden Sie per Email informiert.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Studienprogrammleitung.
Über die Veranstaltungsräume und -gebäude werden Sie rechtzeitig von der Studienprogrammleitung informiert. Für jedes Gebäude stehen digital Anfahrts- und Lagepläne zur Verfügung.
Sie erhalten eine gesonderte Übersicht mit Namen, Telefonnummern und Email-Adressen aller wichtigen Ansprechpersonen.
Grundsätzlich ja - es handelt sich überwiegend um ein Präsenzstudium. Informieren Sie sich im HfWU Akademie Büro über Ausnahmen. An den Vorlesungstagen liegen in der Regel Anwesenheitsliste aus, auf denen Sie unterschreiben. Bei kurzfristiger Krankheit oder aus anderen Gründen für ein Fehlen ist eine Benachrichtigung per Email an die Studienprogrammleitung erforderlich.
Bei längerer Krankheit ist ein Attest erforderlich.
Nein, dieser ist im Zugangscode des Studienausweises enthalten.
Zu Studienbeginn bei der ersten Vorlesung überreichen wir den Studienausweis.
- Mit dem Studienausweis haben die TN:innen die üblichen Vergünstigungen, die auch Vollzeitstudierende haben. Die einzige Ausnahme ist, dass es keine VVS-Vergünstigung Bus/Bahn gibt
- Bibliotheksausleihen online u. Präsenz in den Bibliotheken
- Mensa-Essen (Gäste) / Karte mussvorher aufgeladen werden
- Kopierfunktion / Karte muss vorher aufgeladen werden
Die HfWU ist seit dem 13. November 2013 systemakkreditiert. Die Programme der Externenprüfung unterwerfen sich denselben Maßnahmen nach Vorgabe des Qualitätsmanagementsystems der HfWU wie die Vollzeitstudiengänge.
Sie können einen Studienkredit bei der KfW beantragen und erhalten dafür eine Studienbescheinigung.
Ja, die Kosten für ein Studium sind dem Einkommensteuergesetz zufolge in fast allen Fällen absetzbar. Zu den Aufwendungen im Sinne des Gesetzes gehören auch die Kosten für die Unterbringung, die Fahrtkosten zu den Prüfungen, Kosten für Verpflegung, Fachliteratur und Büromaterial sowie Zusatzkosten für ein Arbeitszimmer und sogar die Darlehenszinsen zur Finanzierung der Weiterbildung.Insgesamt werden die Kosten für eine Weiterbildung voll und beim Erststudium bis zu einer bestimmten Höhe jährlich anerkannt. Wenn Sie selbstständig sind, gelten diese Aufwendungen als Betriebsausgaben. Ansonsten können die Studiengebühren und Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt jedoch von vielen individuellen Faktoren ab. Am besten informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über Ihre steuerliche Situation.
Nebenberuflich ein Studium zu absolvieren, verlangt von den Studierenden ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Selbstmanagement. Neben der Vorlesungszeit sind Zeiten für Vor- und Nachbereitung zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß erfassen berufsbegleitend Studierende aufgrund ihrer größeren Berufs- und Lebenserfahrung und ihrem praktischen Hintergrundwissen manches deutlich schneller als 18-jährige Abiturient:innen. Besprechen Sie dieses Thema mit Ihrem Studienprogrammleiter.
ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen, welches auf dem für die Absolvierung eines Studiums vorgesehenen Arbeitspensum basiert. Das Arbeitspensum der Studierenden wird in Kreditpunkten ausgedrückt, wobei ein Kreditpunkt einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden entspricht. Die ECTS je Studienmodul können Sie der jeweiligen Externenprüfungsordnung entnehmen.
In den jeweiligen Studiengebühren sind alle Ihr Studium betreffenden Leistungen (Studienhefte, Seminare, Prüfungen etc.) enthalten. Zusätzlich fallen Fahrtkosten sowie Kosten für die Übernachtungen und die Verpflegung am Studienort während der Präsenzphasen an. Außerdem werden direkt von der HfWU Prüfungsgebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (Hochschul-Gebührensatzung) vom 29. Januar 2015 erhoben.
Die HfWU Akademie ist eine private Bildungseinrichtung und daher umsatzsteuerbefreit, es fällt keine Mehrwertsteuer an.
Nein, weil Sie einen Status als nicht immatrikulierte Studierende haben.
Nein, weil Sie einen Status als nicht immatrikulierte Studierende haben.
Wenn Sie unter 25 Jahre sind und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, müssten Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an die zuständigen Behörden.
Seit November 2022 ist die HfWU Akademie eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Sie können von uns eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Vorbereitungskursen erhalten, die Sie gerne bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
Gesetzliche Grundlage
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen eröffnet gemäß § 33 Landeshochschulgesetz Berufstätigen die Möglichkeit, die Prüfung zur Erlangung eines akademischen Grades abzulegen.
Berufsbegleitend können Interessierte mit der sogenannten Externenprüfung zum Beispiel den Titel eines "B.A. (Bachelor of Arts)" oder eines "MBA (Master of Business Administration)" erlangen.
Für detaillierte Informationen zum Aufbau, Dauer und Inhalt wählen Sie bitte das jeweilige Studienprogramm.