Mit der 2011 in Kraft getretenen Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde ein einheitliches Bewertungssystem für Kompensationsmaßnahmen geschaffen (LUBW 2010). Durch die Ökokonto-Verordnung wird die Anrechenbarkeit vorgezogener Maßnahmen für das naturschutzrechtliche Ökokonto konkretisiert und der Handel von Ökopunkten auf privatrechtliche Füße gestellt. Bisher wurde das Ökokonto vorwiegend von Kommunen genutzt, seltener jedoch für privateigene Flächen. Ein wesentlicher Grund dafür ist das geringe Wissen über Chancen und Grenzen von Ökokontomaßnahmen der privaten Flächeneigentümer, woraus eine allgemeine Unsicherheit gegenüber der Umsetzung von Ökokonto-Maßnahmen im Wald resultierte. Darüber hinaus blieb die Frage offen, welche Maßnahmen im Rahmen der Ökokonto-Verordnung überhaupt möglich sind und welche Maßnahmen naturschutzfachlich und auch ökonomisch möglich und sinnvoll sind.
Mit Hilfe des Projektes „Ökokonto im Privatwald“ sollten Privatwaldbesitzer motiviert werden, Ökokonto-Maßnahmen auf den eigenen Flächen zu realisieren und dadurch die betreffenden Waldflächen naturschutzfachlich aufzuwerten. Um dies zu erreichen wurden Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Ökokontomaßnahmen dargestellt. Das Wissen und die gewonnen Erfahrungen sollen vor allem Privatwaldbesitzern, aber auch Vertretern der Land- und Forstwirtschaft und des Natur- und Umweltschutzes, zu Gute kommen.