Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm Anträge bitte bis 1. März 25

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Weibliche Person steht in einem Hörsaal vor Studierenden und hält eine Vorlesung

Es ist wieder soweit - die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025 für das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm endet am 1. März.

Das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm (MPL) soll die Zahl der Professorinnen erhöhen, indem mehr Lehraufträge an Akademikerinnen vergeben werden. Durch Lehraufträge erwerben Akademikerinnen pädagogische Erfahrung und knüpfen Verbindungen zu Hochschulen. Gleichzeitig dienen die Lehraufträge bei Bewerbungen um Professuren als Nachweis für die Berufungsvoraussetzung „Pädagogische Eignung“.

Das Programm finanziert an Hochschulen Angewandter Wissenschaften Lehraufträge, die in Baden-Württemberg von Frauen neu übernommen werden. Es wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ausgeschrieben und finanziert. Verwaltet wird es von der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der DHBW (LaKof BW).
 

  • Die Finanzierung der Lehraufträge ist i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden und vier Semester beschränkt.
  • Das Lehrauftragsprogramm übernimmt die Lehrauftragsvergütung.
  • Die Hochschule stellt den Antrag bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW, nachdem dieser von der zukünftigen Lehrbeauftragten online vorbereitet wurde.

Voraussetzungen für die Förderung einer Lehrbeauftragten sind

  1. ein staatlich anerkannter Hochschulabschluss und
  2. eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit oder
  3. eine mindestens zweijährige Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben
  4. die neue Lehrbeauftragte hat in den letzten zwei Semestern an der antragstellenden Hochschule keinen Lehrauftrag wahrgenommen.
  5. die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Förderung muss möglich erscheinen

     

Den Ausschreibungstext und Einzelheiten zur Antragstellung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Anträge müssen von der zukünftigen Lehrbeauftragten online vorbereitet werden über die Datenbank der LaKoF BW: https://datenbank.lakof-bw.de. Erst dann können sie vonseiten der Hochschule weiter bearbeitet werden. Die Gleichstellungsreferentin Katharina Lotter unterstützt gerne bei der Antragsstellung.

 Die Namensgeberin Mathilde Planck war übrigens eine der ersten Abgeordneten in einem baden-württembergischen Landtag und setzte sich in vielfältiger Weise für die Gleichberechtigung der Frauen ein.