Manche Partnerhochschulen verlangen den Abschluss einer Pflichtcampusversicherung (z.B. USA, Kanada, Mexiko, Australien, Südafrika), d.h. die Partnerhochschule schreibt den Versicherungsanbieter vor. Das Leistungsspektrum ist sehr unterschiedlich. In manchen Fällen empfiehlt es sich, zusätzlich dazu, eine deutsche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die eventuell vorhandene Versorgungslücken schließt und auch einen Krankenrücktransport nach Deutschland für Notfälle umfasst.
Tipp: Achtet bei der Pflichtcampusversicherung besonders auf die zahn- und augenärztliche Versorgung und schließt ggf. eine zusätzliche deutsche Auslandskrankenversicherung ab.