Nachhaltige Entwicklung ist nach der weithin anerkannten Definition der Brundtland-Kommission eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation befriedigt, ohne die Möglichkeit zukünftiger Generationen zu gefährden, deren Bedürfnisse zu befriedigen.2 Im Mittelpunkt steht hier also der Mensch mit seinen Bedürfnissen. Man kann diese Definition der Nachhaltigen Entwicklung deswegen auch als anthropozentrisch beschreiben.
Die sogenannte Brundtland-Kommission (UN-Kommission für Umwelt und Entwicklung) war 1983 mit dem Ziel gegründet worden, „Handlungsempfehlungen zur Erreichung einer dauerhaften Entwicklung zu erarbeiten“.3 Die Gründung fand vor dem Hintergrund zahlreicher miteinander verbundener Probleme aus dem ökologischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Bereich statt.4
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2 [WCED] World Commission on Environment and Development, B. C. (1987). Our common future. Report of the world commission on environment and development. Hauff, V., & Commission mondiale sur l'environnement et le développement. (1987). Unsere gemeinsame Zukunft: Weltkommission für Umwelt und Entwicklung. Eggenkamp Verlag.
3 Grunwald, A., & Kopfmüller, J. (2012). Nachhaltigkeit: 2. Campus Verlag, S. 23 unter Bezugnahme auf Hauff 1987: 1 ff.
4 Grunwald & Kopfmüller (2012): 23.