Finanzielles
Gebühren und Kosten
Rückmeldung
Was ist die Rückmeldung?
Um das Studium jedes Semester fortsetzen zu können, müssen alle Studierende die Gebühren entrichten, die mit dem Studium entstehen. Dies gilt auch in einem Urlaubs-, Praxis oder Auslandssemester!
Bei einer Rückmeldung nach den unten genannten Zeiträumen muss zusätzlich eine Säumnisgebühr (25,00 €) bezahlt werden. Die Mahnung wird an Ihre E-Mail-Adresse der HfWU (nicht neo) gesandt. Eine fehlende Rückmeldung führt zur Exmatrikulation von Amts wegen (§ 62 Abs. 2 Nr. 4 LHG).
Rückmeldezeiträume
Für das Sommersemester: 10. bis 24. Januar
Für das Wintersemester: 15. bis 30. Juni
Immatrikulationsbescheinigungen
Nach der erfolgreichen Rückmeldung können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen (auf deutsch und englisch) für das neue Semester ausdrucken.
Die Bescheinigungen können Sie im Studierenden-Online-Portal Selma ausdrucken:
Bezahlung über den Studierenden-Online-Portal (Selma)
Weitere Informationen zur Online Rückmeldung über das neue Studierenden-Online-Portal Selma finden Sie in der Anleitung.
Änderung ab dem Sommersemester 2025: Der Semesterbeitrag wird 155,10€ betragen!
Semesterbeitrag
Jedes Semester fallen für alle Studierende der Semesterbeitrag in Höhe von (ab dem Sommersemester 2025) 155,10 € an. Dieser Betrag setzt sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studierendenwerksbeitrag und dem Studierendenschaftsbeitrag zusammen.
Wann und wie die Gebühren zu entrichten sind, finden Sie unter dem Reiter "Rückmeldung".
Für eine persönliche Beratung oder zur Klärung weiterer Fragen können Sie sich mit Mirjam Förder oder Frau Iris Fallscheer in Verbindung setzen oder schreiben eine E-Mail an gebuehren@no spamhfwu.de.
Für die berufsbegleitenden Studiengänge (Weiterbildung) werden Studiengebühren erhoben. Hierfür gelten gesonderte Regelungen.
Rückerstattung
Bitte beachten Sie...
Bei einer Rückerstattung ist das Exmatrikulationsdatum ausschlaggebend (Ausschlussfrist)! Mehr hierzu finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.
Bei einer Exmatrikulation vor Semesterbeginn...
... erhalten Sie den Semesterbeitrag (und ggf. Studiengebühren) rückerstattet. Bitte reichen Sie hierfür den untenstehenden Antrag auf Rückerstattung sowie Ihre StudiCard ein. Semesterbeginn zum Sommersemester ist der 1. März. Semesterbeginn zum Wintersemester ist der 1. September.
Bei einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn...
- ist die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags (70,00 €) möglich. Dasselbe gilt für Personen, die studiengebührenpflichtig sind. Bitte reichen Sie hierfür den untenstehenden Antrag auf Rückerstattung sowie Ihre StudiCard ein.
- Um den Studierendenwerksbeitrag rückerstattet zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim stellen. Hier gelten andere Fristen, die Sie bitte der Webseite des StuWe entnehmen. Bei der Antragstellung ist eine Kopie des Exmatrikulationsbescheides vorzulegen. Wir sind nicht für die Rückerstattung verantwortlich und können diese nicht beeinflussen.
- Eine Rückerstattung des Studierendenschaftsbeitrags (3,50 €) ist nicht möglich.
Den offiziellen Vorlesungsbeginn finden Sie auf www.hfwu.de/service unter der Kategorie "Semestertermine & Blockzeiten".
Wir akzeptieren keine Anträge, die per E-Mail oder Fax eingehen. Bitte reichen Sie den Antrag mit Original-Unterschrift postalisch oder persönlich ein.
Gesetze und Richtlinien
Versicherungen
Krankenversicherung
Alle Studierenden müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums krankenversichert sein, da die Hochschulen nach § 200 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung verpflichtet sind, die versicherten Studierenden den zuständigen Krankenkassen zu melden. Die Versicherung kann über eine gesetzliche oder private Krankenkasse erfolgen.
1. Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind,
müssen Sie einen Nachweis erbringen.
Bitte wenden Sie sich vor der Immatrikulation an Ihre bzw. an eine gesetzliche Krankenversicherung und lassen Sie dieser
die unsere Betriebsnummer H0002042 zukommen.
Ihr Versicherungsstatus wird direkt online an uns übermittelt.
2. Wenn Sie privat oder im Ausland krankenversichert sind, (ob selbst oder als Familienangehörige*r)
müssen Sie eine Befreiung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen.
Bitte wenden Sie sich vor der Immatrikulation an Ihre bzw. an eine gesetzliche Krankenversicherung und lassen Sie dieser
die unsere Betriebsnummer H0002042 zukommen.
Ihr Versicherungsstatus wird direkt online an uns übermittelt.
3. Wenn Sie das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben,
sind Sie von dieser Pflicht ausgenommen.
Ein Wechsel der Krankenkasse muss der HfWU unverzüglich angezeigt werden. Bitte wenden Sie sich dringend an ihre neu gewählte Krankenkasse und teilen dieser unsere Betriebsnummer H0002042 mit. Ihr Versicherungsstatus wird anschließend automatisch an uns übermittelt.
Unfallversicherung
Ein Unfall, der im Zusammenhang mit dem Hochschulbetrieb entstanden ist, sowie ein Wegeunfall (d.h. Wege zwischen den Hochschularealen, auf dem Weg zur Hochschule und auf dem Heimweg), können Sie über das Formular anzeigen, dass Sie auf unseren Hochschulseiten bezüglich Arbeitssicherheit unter Aktuelles/Notfall finden. Die Meldung des Unfalls erfolgt über die Hochschule bei der Unfallkasse Baden-Württemberg. Diese wird dann die weiteren Einzelheiten mit Ihnen klären.
Für praktische Studiensemester im Ausland und Auslandstudiensemester muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Unfälle sind in diesem Zeitraum nicht über die Unfallkasse Baden-Württemberg abgedeckt.
BAföG
BAföG Inland
Bescheid zu wissen, bedeutet bares Geld. Die wichtigste Geldquelle zur Finanzierung des Studiums ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Ein Antrag auf Ausbildungsförderung ist daher sicherlich lohnens- und empfehlenswert.
Ansprechperson BAföG Inland für HfWU-Studierende
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen
www.my-stuwe.de/bafoeg/
BAföG Ausland
Stipendien
Stipendien sind für alle Studierenden etwas, die sich in ihrem Studium und für die Gesellschaft engagieren. Wer „GUT“ ist, verdient eine ideelle und monetäre Förderung.
Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium sollen besonders begabte und leistungsstarke Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge gefördert werden.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird je zur Hälfte von privaten Förderern und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien ist davon abhängig, wie viele private Förderer jeweils gewonnen werden können. In den letzten Jahren konnten an der HfWU jeweils über 75 Stipendien vergeben werden. Das Stipendium wird monatlich ausgezahlt und jeweils für ein Jahr bewilligt.
Als DeutschlandstipendiatIn werden Sie Teil eines wachsenden Netzwerks und profitieren von vielfältigen Kontakten: Durch den persönlichen Austausch mit den Förderern und anderen StipendiatInnen bei Veranstaltungen wie der Übergabefeier oder dem Sommerfest bietet das Programm weit mehr als finanzielle Förderung.
Eine Wiederbewerbung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist möglich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden.
Das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung nach dem BAföG kombinierbar.