Finanzielles
Studiengebühren
Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium ab Wintersemester 2017/2018
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf:
- MWK BW: Internationale Studiengebühren gerecht gestalten
- § 3 - § 10 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
- Regierungsentwurf zur Änderung des LHGebG (87 Seiten)
Studierende, die zum Sommersemester 2017 oder davor immatrikuliert wurden, sind von den Studiengebühren ausgeschlossen. Sie fallen jedoch für Studierende an, die vor dem Wintersemester 2017/18 an einer Hochschule immatrikuliert waren und dann den Studiengang oder die Hochschule wechseln.
Information bzgl. des Antrags auf Befreiung: Es ist nicht möglich, dass Sie vor der Rückmeldung befreit werden! Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Der Semesterbeitrag (derzeit 172,40 €) fällt in jedem Fall an!
Änderungen ab dem Sommersemester 2025: Semesterbeitrag wird zwischen 153,10 € und 155,10 € liegen. Genauere Informationen folgen im Januar 2025