Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium sollen besonders begabte und leistungsstarke Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge gefördert werden.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird je zur Hälfte von privaten Förderern und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien ist davon abhängig, wie viele private Förderer jeweils gewonnen werden können. In den letzten Jahren konnten an der HfWU jeweils über 75 Stipendien vergeben werden. Das Stipendium wird monatlich ausgezahlt und jeweils für ein Jahr bewilligt.
Als DeutschlandstipendiatIn werden Sie Teil eines wachsenden Netzwerks und profitieren von vielfältigen Kontakten: Durch den persönlichen Austausch mit den Förderern und anderen StipendiatInnen bei Veranstaltungen wie der Übergabefeier oder dem Sommerfest bietet das Programm weit mehr als finanzielle Förderung.
Eine Wiederbewerbung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist möglich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit und kann nur in begründeten Fällen über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden.
Das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung nach dem BAföG kombinierbar.
Wer kann sich bewerben?
Grundsätzlich bewerben können sich Studienbewerber und Studierende der HfWU, unabhängig von ihrer Nationalität.
Dabei gelten gemäß der Satzung der HfWU für die Vergabe von Deutschlandstipendien folgende Kriterien:
- Studienbewerber und Erstsemesterstudierende Bachelorstudiengang: Hochschulzugangsberechtigungs-Note (HZB-Note)
- Bachelor-Studierende höherer Semester: Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen
- Masterstudienanfänger: Abschlussnote des Bachelorstudiengangs
- Master-Studierende höherer Semester: Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen
Daneben werden Kriterien wie z. B. besondere persönliche oder familiäre Umstände, gesellschaftliches Engagement, Hochschulengagement, abgeschlossene Berufsausbildung sowie Preise und Auszeichnungen ebenfalls berücksichtigt, sofern die entsprechenden Nachweise erbracht sind. Beachten Sie hier auch die Übersicht über die erforderlichen Unterlagen.
Das Stipendium wird nicht vergeben, wenn der Studierende eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung (30 € oder mehr im Monat) erhält. Informationen darüber, ob der gleichzeitige Bezug eines Stipendiums mit dem Deutschlandstipendium möglich ist, finden Sie in der Übersicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wie kann ich mich bewerben?
Der nächste Bewerbungszeitraum ist vom 15.07.2025 bis 05.09.2025.
Ausschließlich in diesem Zeitraum ist das Bewerbungsportal freigeschaltet.
Eine Bewerbung kann nur online über das Bewerbungsportal erfolgen. Bitte bearbeiten Sie das Formular sorgfältig und fügen Sie Ihrer Bewerbung alle erforderlichen Unterlagen als pdf bei. Nicht frist- oder formgerecht eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Hier finden Sie eine Übersicht der FAQs, in der die häufigsten Fragen rund um das Thema Deutschlandstipendium beantwortet sind. Wir möchten Sie bitten, diese zunächst gründlich durchzuschauen.
Allgemeine Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Seite des BMBF.
Falls Sie danach trotzdem noch Fragen haben, können Sie uns gerne mailen: deutschlandstipendium@no spamhfwu.de
Förderer 2024/2025
Anclam-Brachat Stiftung
Automobilia Stiftung
Bau- und Wohnungsgenossenschaft Neckar-Fils eG
Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla
Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Senator E.h. Michael Bloss
Christoph Kroschke Stiftung
Corteva Agriscience Germany GmbH
Feuring Hotel Development Deutschland GmbH
HfWU Akademie
Hochschulstiftung
Keller Lufttechnik GmbH & Co. KG
Kreissparkasse Göppingen
Lions Club Nürtingen - Kirchheim/Teck
Mailänder Consult GmbH
Max Schlatterer GmbH & Co. KG
Meneks next GmbH
Senner Medien GmbH & Co. KG
Solcom GmbH
Stiftung Freundeskreis Immobilienwirtschaft
Stiftung der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Stiftung NaturRaum
Datenschutz
Ihre bei der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerber/innen und zur Durchführung des Deutschlandstipendiums erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG). Hiernach sind Bewerber/innen für das Stipendienprogramm verpflichtet, die zur Prüfung der Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Fall, dass Sie ein Deutschlandstipendium erhalten, werden aufgrund Ihrer Einwilligung auf dem Bewerbungsformular die genannten Daten an Ihren Förderer weitergegeben.
Statistik
Gemäß § 13 des Stipendienprogramm-Gesetzes sind wir verpflichtet, zur Erstellung einer Bundesstatistik Stipendiaten-Daten an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Dies erfolgt unter einem Pseudonym, also ohne Mitteilung Ihres Namens.
Stichproben zum Ausschluss einer Doppelförderung
Das BMBF führt gemäß § 4 Absatz 2 StipG anhand der Daten der geförderten Studierenden Stichproben durch, um Doppelförderungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann das BMBF Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Hochschulort einzelner geförderter Studierender abfragen, speichern und mit den Daten anderer fördernder Institutionen abgleichen. Die Hochschule ist zur Übermittlung dieser Daten gesetzlich verpflichtet. Nach Durchführung der Stichprobe werden die Daten vernichtet.
Beratung Deutschlandstipendium
